Bauüberwachung

Die Bauüberwachung erfolgt nach HOAI §15, LPh 6-9 bzw. nach individuellen Vertragsvereinbarungen.

Es hat sich bewährt, bereits in der Phase der Genehmigungsplanung, spätestens jedoch zur Ausführungsplanung, mit dem Architekten zusammenzuarbeiten.

Unsere Leistungen beginnen mit der

Vorbereitung der Vergabe
  • Mengenermittlung
  • Aufstellen der Leistungsbeschreibungen incl. koordinieren der Leistungsbeschreibungen der fachlich Beteiligten
Mitwirken bei der Vergabe
  • Einholen, Prüfen und Werten von Angeboten
  • Mitwirken bei der Auftragserteilung
Objektüberwachung
  • Überwachen der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen
  • Abnahme der Bauleistungen
  • Rechnungsprüfung
Objektbetreuung und Dokumentation
  • Objektbegehungen zur Mängelfeststellung innerhalb der Gewährleistungszeit
  • Überwachen der Beseitigung von Mängeln

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