Bauüberwachung
Die Bauüberwachung erfolgt nach HOAI §15, LPh 6-9 bzw. nach individuellen Vertragsvereinbarungen.
Es hat sich bewährt, bereits in der Phase der Genehmigungsplanung, spätestens jedoch zur Ausführungsplanung, mit dem Architekten zusammenzuarbeiten.
Unsere Leistungen beginnen mit der
Vorbereitung der Vergabe
- Mengenermittlung
- Aufstellen der Leistungsbeschreibungen incl. koordinieren der Leistungsbeschreibungen der fachlich Beteiligten
Mitwirken bei der Vergabe
- Einholen, Prüfen und Werten von Angeboten
- Mitwirken bei der Auftragserteilung
Objektüberwachung
- Überwachen der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen
- Abnahme der Bauleistungen
- Rechnungsprüfung
Objektbetreuung und Dokumentation
- Objektbegehungen zur Mängelfeststellung innerhalb der Gewährleistungszeit
- Überwachen der Beseitigung von Mängeln
